Stellenbeschreibung für den Chefbauingenieur. Stellenbeschreibung des Chefingenieurs eines Bauunternehmens Chefingenieur auf einer Baustelle

Die Arbeit eines jeden technischen Unternehmens hängt weitgehend von dem Beamten ab, der die Aufgaben des Chefingenieurs wahrnimmt. Wie erfolgreich das Unternehmen ist und wie hoch sein Gewinn ist, hängt davon ab, wie seine Arbeit organisiert ist. Die technische Ausbildung des Ingenieurs muss auf höchstem Niveau sein. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die Errungenschaften der Wissenschaft im Allgemeinen und die Best Practices anderer Unternehmen im Besonderen zu studieren. Ihre Hauptaufgabe ist jedoch die technische Entwicklung eines einzelnen Unternehmens.

Chefingenieur: Verantwortlichkeiten und Aufgaben

Der Chefingenieur muss die technische Politik des Unternehmens gründlich studieren und prüfen, in welche Richtung es sich entwickeln kann. Darüber hinaus muss er berücksichtigen, ob das Unternehmen saniert werden kann und ob eine Umrüstung der Produktion erforderlich ist. Es bestimmt den Grad der Produktionsspezialisierung und wie erfolgsversprechend sie ist.

Ein Ingenieur muss Tätigkeiten ausführen, die zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen und außerdem einen rationellen Umgang mit Ressourcen fördern.

Für die Qualität der hergestellten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen ist ausschließlich der Chefingenieur verantwortlich. Produkte müssen wettbewerbsfähig, zuverlässig und langlebig sein. Auch die Einhaltung der Produktionsstandards muss durch den Chefingenieur überwacht werden. Bei Bedarf hat der Chefingenieur die Befugnis, die Modernisierung des Produktionsprozesses voranzutreiben und Anweisungen zur Verbesserung der Qualität der hergestellten Produkte zu geben.

Um technische Produktionspläne kompetent zu entwickeln, muss ein Ingenieur Weltstandards und moderne Technologien studieren. Er genehmigt persönlich alle Dokumente und Zeichnungen, die den technischen Teil der Produktion betreffen.

Chefingenieur: Stellenbeschreibung. Grundbestimmungen

Der Chefingenieur ist einer der Manager des Unternehmens. Er besetzt die zweite Position im Management, direkt hinter dem CEO. Er muss ausnahmslos alle Produktionsprozesse kontrollieren.

Wer die Position des Chefingenieurs übernehmen möchte, muss über eine höhere technische Fachausbildung verfügen. Die Berufserfahrung in einem vergleichbaren Bereich muss mindestens fünf Jahre betragen.

Nur der Generaldirektor kann ihn mit entsprechender Anordnung einstellen oder entlassen.

Technische Dienste und Spezialisten werden direkt vom Chefingenieur gesteuert. Er berichtet wiederum nur an den CEO.

Kann der Chefingenieur aus irgendeinem Grund seine Aufgaben nicht erfüllen, werden diese dem Stellvertreter oder einer anderen Person übertragen, zu deren Ernennung nur der Generaldirektor berechtigt ist.

Was der Chefingenieur wissen sollte

  1. Der gesetzliche Rahmen, der die Aktivitäten der Organisation regelt.
  2. Die strukturelle Organisation des Unternehmens und die Ausrichtung seiner Aktivitäten.
  3. Wie man die Produktivität eines Unternehmens steigert, sein Sortiment erweitert und neue Technologien in der Arbeit einsetzt.
  4. Produktionstechnologie.
  5. Die Produktionskapazität des Unternehmens.
  6. Erstellen Sie Produktionspläne und überwachen Sie deren Umsetzung.
  7. So erstellen und führen Sie eine Finanz- oder Geschäftsvereinbarung aus.
  8. Welche wissenschaftlichen Errungenschaften wurden in dieser Branche erzielt?
  9. Nach welchen Regeln wird die Arbeitstätigkeit organisiert und wie wird sie überwacht?
  10. Umwelt- und Arbeitsrecht.
  11. Hygiene- und Hygienestandards.
  12. Arbeitssicherheitsregeln.
  13. Brandschutzregeln.

Aufgabenbereiche im Unternehmen

Der Chefingenieur des Unternehmens muss den Produktionsprozess organisieren und festlegen, welche Aussichten die Produktion hat. Zu seinen Aufgaben gehört die Berechnung von Entwicklungspfaden unter den vom modernen Markt geschaffenen Bedingungen. Darüber hinaus muss es über eine Ausstattung verfügen, die der Konkurrenz mit vergleichbaren Unternehmen standhält. Es soll dazu beitragen, eine rentable Produktion sicherzustellen, die Kosten nach Möglichkeit zu senken und gleichzeitig die Effizienz zu steigern. Vom Chefingenieur erstellte Entwicklungs- und Umbaupläne müssen mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden.

Auch die Qualität der hergestellten Produkte muss vom Chefingenieur kontrolliert werden. Wenn möglich, soll es dazu beitragen, die Qualität der Produkte zu verbessern und ihr Sortiment zu erweitern. Auch die Rezeptur und der technische Herstellungsprozess unterliegen seiner Kontrolle.

Reparaturen, Tests und Einstellungen der Ausrüstung müssen vom Chefingenieur überwacht werden.

Zu den Aufgaben eines Ingenieurs gehört die Kontrolle über die Personalressourcen. Er überwacht die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmer. Um weiteres Personal mit den erforderlichen Qualifikationen auszubilden, kann es Vereinbarungen mit Universitäten und wissenschaftlichen Organisationen treffen.

Auch die Arbeit mit Kontrollstellen erfolgt mit Unterstützung des Chefingenieurs. Während seiner Abwesenheit nimmt er die funktionalen Aufgaben des Geschäftsführers des Unternehmens wahr.

Rechte des Chefingenieurs

Der Chefingenieur kann Verträge sowohl mit juristischen Personen als auch mit natürlichen Personen abschließen. Er hat das Recht, eine eigenhändige Unterschrift zu führen, wenn es sich um Unterlagen handelt, die sich auf die Produktion beziehen und in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Die Arbeit der technischen Dienste und Abteilungen unterliegt seiner Kontrolle und er kann den Leitern dieser Dienste Weisungen erteilen. Produktionsfragen können mit den Leitern der Produktionsabteilungen besprochen werden.

Der Chefingenieur hat das Recht, von den Abteilungsleitern die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erhalten. Die Entwicklung eines Usollte unter Beteiligung des Chefingenieurs erfolgen.

Verantwortung

Bei Nichterfüllung seiner Dienstpflichten liegt die Verantwortung beim Chefingenieur. Diese Maßnahmen sind im Arbeits-, Zivil- und Strafgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehen. Sie kommen zum Einsatz, wenn bei der Produktion gegen Sicherheitsvorschriften oder Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wird, die zu Sachschäden führen. Darüber hinaus ist der Chefingenieur für die Folgen einer Überschreitung seiner Pflichten sowie für Verstöße verantwortlich.

Position des Chefingenieurs im Bausektor

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau sowie die Abrechnung der materiellen Ressourcen und deren rationelle Verwendung müssen vom Chefingenieur sichergestellt werden. Das Berufsbild in der Baubranche sieht die Führung von Aufzeichnungen und die Erstellung relevanter Dokumentationen für den Bau einer Anlage vor.

Der Chefingenieur im Bauwesen sollte seine Aussichten prüfen und sich auch an der Ausarbeitung des Teils des Geschäftsplans beteiligen, der sich mit der technischen Umrüstung und Möglichkeiten zur Steigerung seiner Effizienz befasst.

Der Chefingenieur sollte sich auch an der Verteilung der für den Bau notwendigen finanziellen Mittel beteiligen.

Zu den Aufgaben in der Baubranche gehört die Bereitstellung des Zugriffs auf alle Informationen, die für die Planung und Kosder Anlage erforderlich sind. Er ist für die termingerechte Lieferung der Anlage und deren Inbetriebnahme verantwortlich. Auch die Qualität aller Bauarbeiten muss vom Chefingenieur kontrolliert werden.

Betrieb von Geräten im Unternehmen

Der leitende Betriebsingenieur muss Notfallarbeiten organisieren und überwachen, wie ordnungsgemäß und sicher die im Betrieb eingesetzten Geräte betrieben werden. Er muss über eine höhere technische Ausbildung, mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem Unternehmen des gleichen Profils sowie über die 5. Gruppe in elektrischer Sicherheit verfügen.

Zu den fachlichen Aufgaben eines Betriebsingenieurs gehört die Untersuchung und Analyse von Unfällen im Betrieb sowie deren Aufzeichnung. Darüber hinaus muss er einen statistischen Bericht erstellen, falls die technologischen Betriebsbedingungen der Anlagen im Unternehmen verletzt werden.

Die Qualifikationen und Kenntnisse der für den sicheren Betrieb der Geräte verantwortlichen Personen werden vom Chefingenieur überprüft. Zu den Aufgaben gehört die Verantwortung für die Schulung des Personals für den Betrieb dieser Ausrüstung. Er muss Spezialisten für die Ausführung verschiedener Arten von Arbeiten auswählen.

Der Ingenieur beteiligt sich an der Entwicklung von Anweisungen für den sicheren Betrieb von Geräten.

Verantwortlichkeiten des Betriebsingenieurs

Dies wird auch durch die Stellenbeschreibung geregelt. Der Chefingenieur ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich, wenn er die behördlichen und technischen Dokumente nicht einhält, die festlegen, wie der Betrieb von Geräten als sicher angesehen werden kann.

Der Betriebsingenieur trägt die Verantwortung, wenn die von ihm gemachten Angaben unzuverlässig waren und auf Störungen im Betrieb des Gerätes zurückzuführen sind.

Der Ingenieur ist auch dann verantwortlich, wenn die von ihm durchgeführten Untersuchungen zu technischen Verstößen unzureichend oder von schlechter Qualität waren.

Sollten sich Mitarbeiter des Unternehmens nicht an weisungsgebundene Unterlagen halten, ist hierfür der Betriebsingenieur verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die persönliche Einhaltung aller behördlichen Anweisungen und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich.





Stellenbeschreibung und Aufgabenbereiche des leitenden Bauingenieurs.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.

1.1. Real Arbeitsbeschreibung definiert amtliche Verpflichtungen, Rechte und Pflichten des leitenden Bauingenieurs.


1.2. Der leitende Bauingenieur wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.


1.3. Der Chefbauingenieur berichtet direkt an den Geschäftsführer des Unternehmens.


1.4. Auf die Position des leitenden Bauingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens _______ Jahre Berufserfahrung in Führungspositionen im Baubereich verfügt.


1.5. Der Chefbauingenieur muss wissen:

Gesetze und andere Vorschriften, die die Tätigkeit von Bauunternehmen regeln;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;
- Aussichten für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens;
- Produktionskapazität des Unternehmens;
- Grundlagen der Arbeitstechnik;
- das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bauplänen;
- Technologie und Methoden der Bauarbeiten;
- Bauvorschriften;
- Anforderungen an die Arbeitsorganisation bei Bauprojekten;
- das Verfahren zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen und zur Gewinnung von Investoren;
- das Verfahren zur Entwicklung und Bearbeitung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen, zur Führung von Aufzeichnungen und zur Erstellung von Berichten über die Aktivitäten des Unternehmens im Baubereich;
- das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Geschäfts- und Finanzverträgen;
- wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen führender Unternehmen im Baubereich;
- Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;
- Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz.


Während der vorübergehenden Abwesenheit des Chefbauingenieurs werden seine Aufgaben auf ________________________ übertragen.

2.

AMTLICHE VERPFLICHTUNGEN.

Der leitende Bauingenieur ist verpflichtet:


Sorgen Sie für die Durchführung der Bauarbeiten und den gezielten und rationellen Einsatz von Ressourcen.
Leiten Sie die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten für Entwurfs- und Vermessungsarbeiten, verbessern Sie die Produktionsorganisation und führen Sie fortschrittliche Baumethoden ein, senken Sie die Kosten für Bauarbeiten und verbessern Sie die Qualität sowie die für deren Umsetzung erforderliche Zeit.
Verwaltet die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten.

2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Ermittlung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich Investorengeldern, für den Bau, die Konstruktion und den Kauf von Ausrüstung sowie an Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen und Auftragnehmern für den Transport Kapitalbauarbeiten unter Bedingungen marktwirtschaftlicher Managementmethoden durchführen.


2.5. Ergreift Maßnahmen, um rechtzeitig wirtschaftliche und finanzielle Vereinbarungen mit Auftragnehmern für Planungs-, Vermessungs-, Bau- und Installationsarbeiten sowie mit Unternehmen für den Kauf von Materialien und Ausrüstung abzuschließen.


2.6. Überwacht die Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen durch Gegenparteien und beteiligt sich an der Geltendmachung von Ansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen.


2.7. Stellt die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfsschätzungen und Materialien für Bauprojekte sicher.


2.8. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetze sowie technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität aller Bau-, Installations- und anderen Bauarbeiten sowie deren Übereinstimmung mit der genehmigten Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Bauvorschriften, Regeln und Standards und technische Spezifikationen, Sicherheitsstandards, industrielle Hygiene und Brandschutz, arbeitsorganisatorische Anforderungen.


2.9. Koordiniert mit den Stellen, die technische Überwachungsfragen im Zusammenhang mit der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen ausüben.


2.10. Kontrolliert die Ausgaben für den Kauf von Geräten und Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Konservierung von Geräten und Baumaterialien.


2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauvorhaben durch.


2.12. Fördert die Umsetzung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, wodurch die Amortisationszeit für Kapitalinvestitionen verkürzt wird (ohne die Festigkeit der Bauwerke zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).


2.13. Gewährleistet die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation und die angemessene Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotenzials der in den ihr unterstellten Abteilungen beschäftigten Arbeitnehmer.


2.14. Organisiert Arbeiten zur Führung von Aufzeichnungen und zur Berichterstattung über den Bau.

3. RECHTE.

Der Chefbauingenieur hat das Recht:


3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen beruflichen Verantwortungsbereich fallen.


3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben durch untergeordnete Einheiten.


3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Chefbauingenieurs und der nachgeordneten Einheiten.


3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des leitenden Bauingenieurs fallen.

4. VERANTWORTUNG.

Der Oberbauingenieur ist verantwortlich für:


4.1. Die Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten des Unternehmens im Rahmen seiner Zuständigkeit.


4.2. Versäumnis, die Erfüllung der eigenen Amtspflichten sowie die Arbeit nachgeordneter Unternehmensbereiche hinsichtlich ihrer Produktionstätigkeit sicherzustellen.


4.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.


4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen der Unternehmensleitung.


4.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN.

5.1. Der Arbeitsplan des leitenden Bauingenieurs richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.


5.2. Aus Produktionsgründen kann der Chefbauingenieur auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) gehen.


5.3. Zur Lösung betrieblicher Fragen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem Chefbauingenieur Dienstfahrzeuge zugewiesen werden.

6. UMFANG DER AKTIVITÄTEN UND AUSWIRKUNGEN DER ENTSCHEIDUNGEN.

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der leitende Bauingenieur das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Aufgabenbereich fallen.


VEREINBART:



Überwachen Sie die Ausgaben für den Kauf von Geräten und Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Konservierung von Geräten und Baumaterialien. 2.9. Stellen Sie die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfs- und Kostenvoranschlagsunterlagen und Materialien für Bauprojekte sicher. 2.10. Überwachen Sie die Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetze sowie die technische Überwachung und Kontrolle des Zeitplans und der Qualität aller Bau-, Installations- und sonstigen Bauarbeiten sowie deren Übereinstimmung mit der genehmigten Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, den Bauvorschriften, Regeln und Standards und technische Bedingungen, technische Standards Sicherheit, industrielle Hygiene und Brandschutz, Anforderungen der Arbeitsorganisation. 2.11.Durchführung von Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauvorhaben.

Stellenbeschreibung für den Chefbauingenieur

Darüber hinaus muss ein Kandidat für die Position des Chefingenieurs im Bauwesen ein leitender, verantwortungsbewusster und proaktiver Mitarbeiter sein. Arbeitsbedingungen des Chefingenieurs Die vom Generaldirektor des Bauunternehmens festgelegten internen Vorschriften des Unternehmens bestimmen den Arbeitsplan des Bauingenieurs.


Produktionserfordernisse können die GI dazu zwingen, Geschäftsreisen zu Produktionszwecken (einschließlich lokaler) zu unternehmen. Für die Lösung betrieblicher Probleme ist möglicherweise die Verfügbarkeit von Transportmitteln erforderlich. Daher stellt das Unternehmen dem Beamten in der Regel einen Firmenwagen, manchmal auch mit Fahrer, zur Verfügung.


Der Chefingenieur eines Bauprojekts ist eine hochbezahlte Position; das Monatsgehalt für einen Spezialisten dieser Ebene liegt zwischen 2.000 und 3.000 US-Dollar.

Berufsbeschreibungen

Aufmerksamkeit

Das Dokument muss die dem Spezialisten untergeordneten Positionen erfassen. Verantwortlichkeiten Der Amtsinhaber muss ein breites Spektrum an Verantwortlichkeiten wahrnehmen.


Wichtig

Alle Funktionen müssen im Dokument festgehalten werden. Das Papier sollte die folgenden Verantwortlichkeiten enthalten:

  1. Organisation des Bauprozesses von Bauwerken.
  2. Qualitätskontrolle der errichteten Anlagen.
  3. Überwachung des Zustands der Ausrüstung und Sicherstellung rechtzeitiger Reparaturen.
  4. Führung von untergeordnetem Personal.
  5. Festlegung der Entwicklungspfade des Unternehmens.
  6. Die Liste kann ergänzt oder geändert werden.

Rechte eines Spezialisten Das Dokument erfordert die Festlegung der Rechte der für die Stelle ernannten Person. Technische Dienste und Abteilungen unterliegen der Leitung des Chefingenieurs.


Die Fachkraft hat das Recht, ihren Vorgesetzten Weisungen und Anordnungen zu erteilen.
Verwaltet die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten.2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Ermittlung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich Investorengeldern, für den Bau, die Konstruktion und den Kauf von Ausrüstung sowie an Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen und Auftragnehmern für den Transport Kapitalbauarbeiten unter den Bedingungen der Marktmanagementmethoden durchführen.2.5.
Ergreift Maßnahmen, um rechtzeitig wirtschaftliche und finanzielle Vereinbarungen mit Auftragnehmern für Planungs-, Vermessungs-, Bau- und Installationsarbeiten sowie mit Unternehmen für den Kauf von Materialien und Ausrüstung abzuschließen. 2.6.

Stellenbeschreibung für den Chefingenieur im Bauwesen

Überwacht die Einhaltung der Design-, Ingenieur- und Technologiedisziplin, der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften, der Anforderungen der Umwelt- und Hygienebehörden sowie der Stellen, die die technische Aufsicht ausüben. 3.8. Gewährleistet die rechtzeitige Erstellung der technischen Dokumentation (Zeichnungen, Spezifikationen, technische Bedingungen, technologische Karten).

3.9. Schließt Vereinbarungen mit Forschungs-, Design- (Ingenieur- und Technologie-)Organisationen und höheren Bildungseinrichtungen für die Entwicklung neuer Geräte und Produktionstechnologien, Projekte für den Wiederaufbau der Organisation, ihrer Abteilungen, Renovierung und Modernisierung von Geräten, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen , automatisierte Produktionsmanagementsysteme, übt die Kontrolle über deren Entwicklung aus. 3.10.

Stellenbeschreibung für den Chefbauingenieur

  • 19. Oktober 2010

Die Info

Der leitende Bauingenieur ist ein Spezialist, der nicht nur über ausgezeichnete theoretische Kenntnisse seiner Arbeit verfügen muss, sondern auch ein ausgezeichneter Praktiker sein muss. In unserer Stellenbeschreibung für den Chefbauingenieur sind die Aufgaben dieses Spezialisten aufgeführt, zu denen unter anderem die Sicherstellung der Fertigstellung der Bauarbeiten, der gezielte und rationelle Einsatz von Ressourcen, die Entwicklung langfristiger und aktueller Bau- und Umbaupläne sowie Pläne gehören für die Beauftragung von Bauvorhaben.


Download v.doc Zur Liste der Stellenbeschreibungen Stellenbeschreibung des Chefbauingenieurs GENEHMIGTGeneraldirektorNachname I.O. " " d. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der Chefbauingenieur gehört zur Kategorie der Manager.1.2. Die Ernennung und Entlassung des leitenden Bauingenieurs erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters.1.3.

Stellenbeschreibung des Chefingenieurs eines Bauunternehmens

Fordern Sie von der Leitung des Bauunternehmens Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten und Rechte. 4.9. . (weitere Rechte) 5. Verantwortlichkeit 5.1. Der Chefingenieur eines Bauunternehmens wird zur Rechenschaft gezogen: - für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung seiner in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten - in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise; — wegen Verstoßes gegen die Charta (Vorschriften) der Bauorganisation; - für Straftaten und Verbrechen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - in der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise; - um einem Bauunternehmen Schaden zuzufügen - in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Stellenbeschreibung des Chefingenieurs

Basierend auf modernen Errungenschaften von Wissenschaft und Technik, den Ergebnissen der Patentforschung sowie bewährten Verfahren organisiert es unter Berücksichtigung der Marktbedingungen Arbeiten zur Verbesserung des Sortiments und der Qualität, zur Verbesserung und Aktualisierung hergestellter Produkte, Arbeiten (Dienstleistungen), Ausrüstung und Technologie , und Schaffung grundlegend neuer wettbewerbsfähiger Produkttypen , über die Entwicklung und Implementierung von Mitteln zur komplexen Mechanisierung und Automatisierung technologischer Prozesse, die Kontrolle und Prüfung von Hochleistungs-Spezialgeräten, die Entwicklung von Standards für die Arbeitsintensität von Produkten und Standards für den Materialverbrauch zu deren Herstellung, die konsequente Umsetzung von Einsparungen und Kostensenkungen.

Stellenbeschreibung und Verantwortlichkeiten des Chefingenieurs im Bauwesen

Der Chefbauingenieur berichtet direkt an den Leiter des Unternehmens.1.4. Während der Abwesenheit des Chefingenieurs werden seine Rechte und Pflichten von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen.1.5.

Zum Chefbauingenieur wird eine Person ernannt, die über eine höhere Berufsausbildung in der Fachrichtung „Industrie- und Zivilbau“, „Bauwesen“, „Wasserbau“, „Verkehrsbau“, „Stadtbau und Wirtschaft“ verfügt oder verfügt eine höhere berufstechnische Ausbildung und eine berufliche Umschulung im Bereich der beruflichen Tätigkeit; Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Tätigkeit von mindestens 5 Jahren; Fortbildung mindestens alle 5 Jahre und Vorliegen eines Qualifikationsnachweises zur Erfüllung der ausgeübten Position.1.6.

Überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Umweltschutz-, Betriebshygiene- und Brandschutzvorschriften durch die Abteilungsmitarbeiter. 3. RECHTE EINES ARBEITNEHMERS Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf: - Führung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeit; - einen Arbeitsplatz, der den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und den im Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen entspricht; - vollständige und zuverlässige Informationen über die Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz; - Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen; - Beschaffung von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit; - Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zur Lösung betrieblicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit.

Ich habe zugestimmt
Direktor __________________________
(Firmenname)
_________________ (_______________)
(Unterschrift) (vollständiger Name)

ARBEITSBESCHREIBUNG
Chefbauingenieur
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Oberbauingenieurs.
1.2. Der leitende Bauingenieur wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.
1.3. Der Chefbauingenieur berichtet direkt an den Geschäftsführer des Unternehmens.
1.4. Auf die Position des Chefbauingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens _______ Jahre Berufserfahrung in Führungspositionen im Baubereich verfügt.
1.5. Der Chefbauingenieur muss wissen:
- Gesetze und andere Vorschriften, die die Tätigkeit von Bauunternehmen regeln; Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur; Aussichten für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens; Produktionskapazität des Unternehmens; Grundlagen der Arbeitstechnik; das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bauplänen; Technologie und Methoden der Bauarbeiten; Bauvorschriften; Anforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Errichtung von Bauvorhaben; Verfahren zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen und zur Gewinnung von Investoren; das Verfahren zur Entwicklung und Bearbeitung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen, zur Führung von Aufzeichnungen und zur Erstellung von Berichten über die Aktivitäten des Unternehmens im Baubereich; das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Wirtschafts- und Finanzverträgen; wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen führender Unternehmen im Baubereich; Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.
1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Chefbauingenieurs werden seine Aufgaben ________________________ übertragen.
2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN
Leitender Bauingenieur:
2.1. Gewährleistet die Durchführung der Bauarbeiten sowie den gezielten und rationellen Einsatz von Ressourcen.
2.2. Leitet die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten für Entwurfs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Einführung fortschrittlicher Baumethoden, zur Reduzierung der Kosten für Bauarbeiten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Reduzierung des Zeitaufwands für deren Umsetzung.
2.3. Verwaltet die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten.
2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Ermittlung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich Investorengeldern, für den Bau, die Konstruktion und den Kauf von Ausrüstung sowie an Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen und Auftragnehmern für den Transport Kapitalbauarbeiten unter Bedingungen marktwirtschaftlicher Managementmethoden durchführen.
2.5. Ergreift Maßnahmen, um rechtzeitig wirtschaftliche und finanzielle Vereinbarungen mit Auftragnehmern für Planungs-, Vermessungs-, Bau- und Installationsarbeiten sowie mit Unternehmen für den Kauf von Materialien und Ausrüstung abzuschließen.
2.6. Überwacht die Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen durch Gegenparteien und beteiligt sich an der Geltendmachung von Ansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen.
2.7. Stellt die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfsschätzungen und Materialien für Bauprojekte sicher.
2.8. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Umweltschutzgesetze sowie technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitplan und die Qualität aller Bau-, Installations- und anderen Bauarbeiten sowie deren Übereinstimmung mit der genehmigten Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Bauvorschriften, Regeln, Standards und technischen Spezifikationen , Sicherheitsstandards, industrielle Hygiene und Brandschutz, Anforderungen an die Arbeitsorganisation.
2.9. Koordiniert mit den Stellen, die technische Überwachungsfragen im Zusammenhang mit der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen ausüben.
2.10. Kontrolliert die Ausgaben für den Kauf von Geräten und Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Konservierung von Geräten und Baumaterialien.
2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauvorhaben durch.
2.12. Fördert die Umsetzung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, wodurch die Amortisationszeit für Kapitalinvestitionen verkürzt wird (ohne die Festigkeit der Bauwerke zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).
2.13. Gewährleistet die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation und die angemessene Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotenzials der in den ihr unterstellten Abteilungen beschäftigten Arbeitnehmer.
2.14. Organisiert Arbeiten zur Führung von Aufzeichnungen und zur Berichterstattung über den Bau.
3. RECHTE
Der Chefbauingenieur hat das Recht:
3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben durch untergeordnete Einheiten.
3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Chefbauingenieurs und seiner untergeordneten Einheiten.
3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Chefbauingenieurs fallen.
4. VERANTWORTUNG
Der Oberbauingenieur ist verantwortlich für:
4.1. Die Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten des Unternehmens im Rahmen seiner Zuständigkeit.
4.2. Nichteinhaltung der Erfüllung seiner Funktionspflichten sowie der Arbeit nachgeordneter Unternehmensbereiche hinsichtlich ihrer Produktionstätigkeit.
4.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen der Unternehmensleitung.
4.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
5. ARBEITSBEDINGUNGEN
5.1. Der Arbeitsplan des Chefbauingenieurs richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.
5.2. Aufgrund von Produktionsanforderungen kann der Chefbauingenieur Geschäftsreisen (auch vor Ort) unternehmen.
5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem Chefbauingenieur Dienstfahrzeuge zugewiesen werden.
6. Umfang der Operationen und Auswirkungen von Entscheidungen
6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der leitende Bauingenieur das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________________
(Unterschrift)

ARBEITSBESCHREIBUNG

Chefbauingenieur

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Oberbauingenieurs fest.

1.2. Der leitende Bauingenieur wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der Organisation ernannt und entlassen.

1.3. Der Chefbauingenieur berichtet direkt an den Leiter der Organisation.

1.4. Auf die Position des leitenden Bauingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens _______ Jahre Berufserfahrung in Führungspositionen im Baubereich verfügt.

1.5. Der Chefbauingenieur muss wissen:

Gesetze und andere Vorschriften, die die Tätigkeit von Bauunternehmen regeln;

Profil, Spezialisierung und Strukturmerkmale der Organisation;

Aussichten für die technische und wirtschaftliche Entwicklung der Organisation;

Produktionsanlagen der Organisation;

Grundlagen der Arbeitstechnik;

Das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bauplänen;

Technologie und Methoden zur Durchführung von Bauarbeiten;

Bauvorschriften;

Anforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Errichtung von Bauvorhaben;

Das Verfahren zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen und zur Gewinnung von Investoren;

Das Verfahren zur Entwicklung und Bearbeitung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen, zur Führung von Aufzeichnungen und zur Erstellung von Berichten über die Aktivitäten der Organisation im Baubereich;

Das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Wirtschafts- und Finanzverträgen;

Wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen führender Organisationen im Baubereich;

Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Leitender Bauingenieur:

2.1. Gewährleistet die Durchführung der Bauarbeiten sowie den gezielten und rationellen Einsatz von Ressourcen.

2.2. Leitet die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten für Entwurfs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Einführung fortschrittlicher Baumethoden, zur Reduzierung der Kosten für Bauarbeiten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Reduzierung des Zeitaufwands für deren Umsetzung.

2.3. Verwaltet die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten.

2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Ermittlung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich Investorengeldern, für den Bau, die Konstruktion und den Kauf von Ausrüstung sowie an Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen und Auftragnehmern für den Transport Kapitalbauarbeiten unter Bedingungen marktwirtschaftlicher Managementmethoden durchführen.

2.5. Ergreift Maßnahmen, um rechtzeitig wirtschaftliche und finanzielle Vereinbarungen mit Auftragnehmern für Planungs-, Vermessungs-, Bau- und Installationsarbeiten sowie mit Organisationen für den Kauf von Materialien und Ausrüstung abzuschließen.

2.6. Überwacht die Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen durch Gegenparteien und beteiligt sich an der Geltendmachung von Ansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen.

2.7. Stellt die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfsschätzungen und Materialien für Bauprojekte sicher.

2.8. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Umweltschutzgesetze sowie technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitplan und die Qualität aller Bau-, Installations- und anderen Bauarbeiten, deren Übereinstimmung mit genehmigten Entwurfs- und Kostenvoranschlagsunterlagen, Bauvorschriften, Regeln, Standards und technischen Bedingungen. technische Standards Sicherheit, industrielle Hygiene und Brandschutz, Anforderungen der Arbeitsorganisation.

2.9. Koordiniert mit den Stellen, die technische Überwachungsfragen im Zusammenhang mit der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen ausüben.

2.10. Kontrolliert die Ausgaben für den Kauf von Geräten und Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Konservierung von Geräten und Baumaterialien.

2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauvorhaben durch.

2.12. Fördert die Umsetzung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, wodurch die Amortisationszeit für Kapitalinvestitionen verkürzt wird (ohne die Festigkeit der Bauwerke zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).

2.13. Gewährleistet die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation und die angemessene Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotenzials der in den ihr unterstellten Abteilungen beschäftigten Arbeitnehmer.

2.14. Organisiert Arbeiten zur Führung von Aufzeichnungen und zur Berichterstattung über den Bau.

3. RECHTE

Der Chefbauingenieur hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Leiters der Organisation über die Aktivitäten der geleiteten Abteilung vertraut.

3.2. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

3.3. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der geleiteten Abteilung zur Prüfung durch den Leiter der Organisation.

3.4. Interagieren Sie mit den Leitern anderer Strukturabteilungen der Organisation.

3.5. Unterzeichnen (unterzeichnen) Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.6. Unterbreiten Sie dem Management der Organisation Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.

3.7. Fordern Sie den Leiter der Organisation auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner offiziellen Pflichten und Rechte zu unterstützen.

4. VERANTWORTUNG

Der Oberbauingenieur ist verantwortlich für:

4.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten – gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung.

4.2. Für Straftaten, die während der Dauer seiner Tätigkeit begangen wurden – gemäß der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für Sachschäden – gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

4.4. Bei Verstößen gegen die in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften – gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan des leitenden Bauingenieurs richtet sich nach den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus Produktionsgründen kann der Chefbauingenieur auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) gehen.

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit _________ ________________________________________________________________________ erstellt. (Name, Nummer und Datum des Dokuments)

GENEHMIGT VON: Rechtsberater ____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

"___"__________ ___ G.

Ich habe die Anleitung gelesen: _____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)